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   BVerwG, 06.12.2004 - 10 B 68.04   

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https://dejure.org/2004,13390
BVerwG, 06.12.2004 - 10 B 68.04 (https://dejure.org/2004,13390)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.2004 - 10 B 68.04 (https://dejure.org/2004,13390)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 2004 - 10 B 68.04 (https://dejure.org/2004,13390)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache; Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der Abgrenzung des Begriff der Hoffläche von demjenigen der hofesnahen Fläche; Flurbereinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2004 - 10 B 68.04
    Diesen Anforderungen ist nur Genüge getan, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz in Anwendung der selben Rechtsvorschrift einem in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2004 - 10 B 68.04
    Dazu wäre es notwendig gewesen, u.a. zu erläutern, weshalb die formulierte Frage im Interesse der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1993 BVerwG 3 B 105.92 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2004 - 10 B 68.04
    2 1. Soweit der Kläger mit seinem Vortrag, die angefochtene Entscheidung widerspreche hinsichtlich des Begriffs der Hoffläche im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FlurbG den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1959 (BVerwG 1 C 160.57 RdL 1959, 221 ) und vom 16. September 1975 (BVerwG 5 C 32.75 RdL 1976, 74 ), den Revisionszulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) geltend machen will, genügt sie nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
  • BVerwG, 21.12.1970 - IV B 165.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zuteilung von

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2004 - 10 B 68.04
    Der Kläger hat sich demgegenüber darauf beschränkt, die grundsätzliche Bedeutung zu behaupten, anstatt näher zu begründen, warum trotz der unmittelbar aus § 44 Abs. 4 FlurbG zu entnehmenden Relevanz des Gesichtspunkts der Hofesnähe für die Landabfindung und der zu § 44 Abs. 4 FlurbG bereits ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 1970 4 B 165.69 RdL 1971, 133 m.w.N.) ein zusätzlicher, fallübergreifender Klärungsbedarf gegeben sein sollte.
  • BVerwG, 16.09.1975 - 5 C 32.75
    Auszug aus BVerwG, 06.12.2004 - 10 B 68.04
    2 1. Soweit der Kläger mit seinem Vortrag, die angefochtene Entscheidung widerspreche hinsichtlich des Begriffs der Hoffläche im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FlurbG den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1959 (BVerwG 1 C 160.57 RdL 1959, 221 ) und vom 16. September 1975 (BVerwG 5 C 32.75 RdL 1976, 74 ), den Revisionszulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) geltend machen will, genügt sie nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
  • OVG Hamburg, 27.01.2022 - 2 Bf 147/20

    Zulässigkeit einer Hotelnutzung in einem Industriegebiet; grundsätzliche

    Der Zulassungsantrag muss daher erläutern, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher in der Rechtsprechung nicht beantworteten, streitigen fallübergreifenden Frage führen kann (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 124 Rn. 10; sowie zur vergleichbaren Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung: BVerwG, Beschl. v. 6.12.2004, 10 B 68.04, juris; Beschl. v. 21.8.1998, 6 B 88.98, NordÖR 1998, 443, juris Rn. 8; Beschl. v. 19.8.1997, 7 B 261.97, NJW 1997, 3328, juris Rn. 2).
  • OVG Hamburg, 26.10.2011 - 2 Bf 151/10

    Zulässigkeit von Kindertageseinrichtungen in einem "besonders geschützten

    Der Zulassungsantrag muss ferner erläutern, dass und in welcher Weise die Berufungsentscheidung zur Klärung der aufgeworfenen, bisher in der Rechtsprechung nicht beantworteten fallübergreifenden Frage führen kann (Kopp/Schenke, VwGO , Kommentar, 17. Aufl. 2011, § 124 a Rn. 54 sowie zur vergleichbaren Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung: BVerwG, Beschl. v. 6.12.2004, 10 B 68/04, in [...]; BVerwG, Beschl. v. 21.8.1998, NordÖR 1998, 443 ; BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997, NJW 1997, 3328 ).
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